News – Der letzte Urlaub ist schon fast vergessen – Erst dann kommt die böse Überraschung: Ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland, weitergeleitet von der Mietwagenfirma. Jetzt kann es teuer werden, denn die Strafen wie etwa für zu schnelles Fahren sind im Ausland oft drastisch hoch.
Laut dem Internet-Portal „Billiger-Mietwagen.de“ gehören zu den häufigsten Gründen für Bußgeldbescheide aus dem Ausland „Tempo- und Parkverstöße“. Dabei entdeckten die Experten beim Vergleich der Bußgeldhöhe erhebliche Unterschiede. So kosten etwa 20 km/h Tempoüberschreitung in Deutschland maximal 35 Euro, in Italien sind es bereits 170 Euro. In Norwegen muss man so richtig in die Tasche greifen, denn hier wird es mit mindestens 420 Euro so richtig teuer.
“Auch die Mindestbußgelder für Falschparken sind im Ausland oft um einiges höher“, so die Mietwagen-Profis.
In Deutschland beginnen die Strafen für Verkehrsstöße bei zehn Euro, in Italien bei 40 und in Norwegen & den Niederlanden bei rund 90 Euro. Die holländischen Behörden schlagen sogar bei der Handy-Nutzung am Steuer drastisch zu. Statt wie in Deutschland 60 Euro werden bei unseren Nachbarn Holland ganze 230 Euro fällig.
Wichtig Hinweis für Italien-Urlauber
Eine sogenannte „Zona Traffico Limitato“ (ZTL) (Fahrverbotszone) in Italien birgt ebenfalls teure Tücken. Die italienischen Hinweisschilder auf Fahrverbotszonen für den touristischen KFZ-Verkehr in Innenstädten & Ortskernen weisen nur auf Italienisch auf das Fahrverbot hin und werden von Touristen oft nicht verstanden. Wer unwissend also in eine „ZTL“ mit dem Auto hineinfährt, bekommt einen Bußgeldbescheid über mindestens 74 Euro. Und ganz wichtig: Das Bußgeld wird jedes Mal aufs Neue fällig, wenn man z. B. wegen der Parkplatzsuche immer wieder erneut in die „ZTL“ einfährt.
Unser Tipp: Liegt Ihr Hotel beispielsweise in einer „ZTL“ und Sie wollen mit einem Mietwagen oder Ihren eigenen Auto zu Ihrem Hotel fahren, dann sollten Sie dies Ihren Hotel vor Ankunft rechtzeitig mitteilen. Das Hotel wird sich dann um eine Ausnahmegenehmigung für ihr Fahrzeug kümmern, damit Sie die „ZTL“ ungestraft passieren können. Für gewöhnlich möchte das Hotel dann von Ihnen Ihr Autokennzeichen wissen. Aber Achtung: Die Beantragung & Ausstellung dieser Genehmigung kann mehrere Tage dauern, daher sollten Sie dem Hotel rechtzeitig Bescheid geben. Was es allerdings schwieriger werden lässt, das Nummernschild eines Mietwagens im Vorfeld zu ermitteln.
Aufgepasst in Österreich
Aufpassen müssen Sie auch bei den IG-L-Tempolimits auf österreichischen Autobahnen. Die Abkürzung steht für „Immissionsschutzgesetz Luft“ und wird aufgrund einer zu hohen Schadstoffbelastung auf manchen Streckenabschnitten zusätzlich neben dem Tempolimit auf der elektronischen Beschilderung angezeigt. Dabei erhöht sich die Strafe um bis zu 75% bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vergleich zum regulären Bußgeld.
Zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren der Autovermieter
Als ob man nun nicht schon genug bestraft worden wäre: Wer in einem Leihwagen unterwegs ist, muss auch noch mit Bearbeitungsgebühren von der Autovermietung rechnen. Und die kann je nach Land & Vermieter zwischen 30 und 65 Euro pro Strafzettel beantragen.
Unser Rat: Zahlen Sie in Europa, wenn möglich, Bußgelder gleich an Ort und Stelle! Das spart extra Kosten im Nachhinein.
[Quelle: auto.de; Foto: Pixabay]