Straßenverkehr in Spanien

Spanien besitzt ein sehr gut ausgebautes Streckennetz mit einer Gesamtlänge von rund 664 000 Kilometern. Wer bereits schon einmal in Spanien oder auf einer der Balearen Inseln mit dem Auto unterwegs war, wird feststellen, dass es manchmal etwas chaotisch und hitzig im spanischen Straßenverkehr zu gehen kann. Grund ist das südländische Temperament der Spanier, dass sich auch in der Fahrweise auf den Straßen immer wieder bemerkbar macht. Wundern Sie sich also nicht. Bewahren Sie am besten immer einen kühlen Kopf und halten Sie stets die Augen offen, denn dann werden Sie nicht nur einen erlebnisreichen, sondern auch sicheren Urlaub in Spanien erleben! Zudem sollten Sie natürlich die Verkehrsregeln in Spanien bis zu Ihrer Urlaubsreise verinnerlicht haben, das ist klug und spart vor allem Nerven.

Hinweis: In Spanien herrscht Rechtsverkehr und außerdem Rechts vor Links.

Tempolimit

Für Autofahrer gelten in Spanien folgende Tempolimits:

  • Für Geschwindigkeiten in Ortschaften gelten 50 km/h
  • Für Geschwindigkeiten auf Landstraßen gelten 90 km/h
  • Für Geschwindigkeiten auf Schnellstraßen gelten 100 km/h
  • Auf Autobahnen (spanisch: Autopistas) gelten Höchstgeschwindigkeiten von 120 km/h

Hinweis: Für Motorradfahrer gelten in Spanien die gleichen Tempolimits wie für Autofahrer.

Anschnallpflicht

In ganz Spanien herrscht Anschnallpflicht für alle Insassen eines Fahrzeuges.

Mitführpflichten

Für Spanien gelten ähnlich wie in Deutschland ein paar Vorschriften darüber, was Auto- und Mietwagenfahrer mit sich führen müssen. Beachten Sie, dass das Mitführen dieser Dinge Ihre Pflicht ist und das Sie bei Nichtbeachtung bzw. Nichtmitnahme mit einer Geldstrafe zu rechnen haben, wenn sich bei einer spanischen Verkehrskontrolle herausstellt, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.

Warnwestenpflicht

Ihr Mietwagen muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Mietwagen mit einer Warnweste ausgestattet ist, können Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Autovermietung informieren oder zur Not einfach Ihre eigene Warnweste aus Ihrem Privatauto mitführen.
Sollten Sie oder die Insassen nach einem Unfall oder einer Panne das Auto verlassen müssen, so sind Sie verpflichtet außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste zu tragen. Ansonsten müssen Sie bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht mit einem Bußgeld von 90 Euro in Spanien rechnen.

Kindersitze

Kinder unter 12 Jahren bzw. bis zu einer Körpergröße von 150 cm müssen in Spanien im Auto mit einem geeigneten Kindersitz (ECE-Regelung Nr.44) gesichert sein.

Weitere Mitführpflichten

Zu den weiteren Mitführpflichten im spanischen Straßenverkehr gehören das Warndreieck, der Verbandskasten und das Mitführen einer Ersatzglühbirne. Für Wohnwagenanhänger ist sogar noch ein zusätzliches Warndreieck vorgeschrieben

Besonderheiten

Für den spanischen Straßenverkehr gelten die nachfolgenden Besonderheiten: Kreisverkehr, Ampeln, Hupe, Überholen, Abbiegen.

Vorfahrtsregelung am Kreisverkehr

In Spanien werden Sie sehr viele Kreuzungen antreffen, die durch Kreisverkehre entschärft werden. Wenn Sie in einen Kreisverkehr hinein fahren möchten, müssen Sie abwarten, da Fahrzeuge im Kreisverkehr immer Vorfahrt haben. Beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken Sie nicht, es sei denn Sie wollen sofort wieder raus. In diesem Fall blinken Sie rechts und bleiben – bei breiten Kreisverkehren – auf der Aussenspur.

Sollten Sie länger im Kreisverkehr fahren müssen, fahren Sie auf der inneren Bahn und arbeiten Sie sich von Innen nach Außen vor bis zum Verlassen des Kreisverkehrs. Ein deutscher Fahrlehrer aus Arenal erklärt die Situation zur Vorfahrt im Kreisverkehr weiter wie folgt:

„Kommt jemand auf Sichtweite heran, hat er auf beiden Spuren Vorfahrt. Wenn ich losfahre und sehe ihn, muss ich einkalkulieren, dass er rüberzieht. Wenn er rausfährt, hat er das Recht, rüberzuziehen, um die nächste Ausfahrt zu nehmen. Sie dürfen ihn auf keinen Fall behindern und müssen warten”, erklärt Michael Piontek, seit acht Jahren Inhaber der deutschen Fahrschule Grand Prix in Arenal.

Überholen

Für das Überholen in Spanien gilt, dass Fahrzeuge links überholt werden dürfen. Zunächst wird der Blinker links gesetzt und anschließend das vorausfahrende Fahrzeug überholt. Dabei werden Sie feststellen, dass beim Überholvorgang das vorausfahrende Fahrzeug soweit wie möglich rechts fahren wird, um Ihnen das Überholen zu erleichtern. Der Blinker bleibt so lange gesetzt bis Sie das Fahrzeug überholt haben.

Sollten Sie von einem Fahrzeug überholt werden, so verhalten Sie sich bitte genauso – schön weit rechts fahren.

Besonderheiten an Ampeln

In Spanien gibt es zwei verschiedene Arten von Ampeln. Zum Einem die ganz normale Verkehrsampel, die Rot, Gelb, Grün anzeigt und genauso wie in Deutschland funktioniert. Zum Anderen die oft an Fußgängerüberwegen angebrachte Ampel, die ebenfalls drei Lichter anzeigt – zwei davon Gelb und eines Rot. Die Besonderheit hier, bevor diese Ampeln auf Rot schalten, zeigen Sie ein gelbes Wechselblinklicht der beiden gelben Lichter. Das bedeutet, dass man fahren kann, wenn es der Verkehr zulässt. Bei einem gelb blinkenden Abbiegepfeil kann man abbiegen, wenn der Geradeausverkehr rot hat, allerdings mit folgender Einschränkung:

„Wenn darüber ein Stoppzeichen angebracht ist, müssen Sie auf jeden Fall vorfahren und an der Sichtlinie stehen bleiben, ob ein Fußgänger kommt”, sagt Piontek, deutscher Fahrlehrer in Arenal.

Info: In Deutschland kennt man nur den grünen Abbiegepfeil.

Hupe

Im Gegensatz zu Deutschland setzt man die Hupe in Spanien als Kommunikationsmittel, und nicht als Drohmittel, ein. So können Sie beispielsweise Ihren Vordermann durch dezentes „Miep Miep“ signalisieren, dass Sie gerne weiterfahren möchten.

Abbiegen per Unterarm

Genau wie in den USA, kann auch der Unterarm auf spanischen Straßen zum Abbiegen genutzt werden. Hängt der Unterarm dabei locker nach unten, so bedeutet das, dass man Links abbiegen möchte. Lehnt der Unterarm jedoch am oberen Fensterrahmen, ist das ein Zeichen dafür, dass der Fahrer Rechts abbiegen möchte. Ruht der Arm jedoch und zeigt weder nach unten oder nach oben, ist davon auszugehen, dass der Fahrer einfach nur geradeaus fährt.

Hinweis: Da jedoch viele Touristen im Mietwagen unterwegs sind, ist diese Besonderheit mit einen gewissen Vorsicht zu genießen.

Halten und Parken

Das Parken in vielen spanischen Städten und Gemeinden kann eingeschränkt sein: je nach Zone der Stadt. In den meisten Großstädten Spaniens arbeiten Parkwächter, die Sie in mögliche Parkplätze einweisen können. Sie sollten dem Parkwächter dafür ein kleines Trinkgeld zukommen lassen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Auto nicht aufgebrochen wird, steigt und die spanischen Parkwächter sind auf das Trinkgeld angewiesen.

Folgende Kennzeichnungen sollten Sie für das Parken & Halten auf Spaniens Straßen durchgehend beachten:

Gelbe Markierungen am Bordsteinrand: Hier gilt Parkverbot, meist mit entsprechender Beschilderung.

Blaue Markierungen am Bordsteinrand: Dies bedeutet gebührenpflichtige Parkzone, meistens zusätzlich mit Parkautomaten.

Eine gestrichelte oder gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand: Das bedeutet Parkverbot. Man darf hier nur kurz halten, zum Ein – und Aussteigen, jedoch nicht parken.

Durchgezogene gelbe Linien: Das bedeutet absolutes Halte- oder Parkverbot.

Hinweis: Fahrzeuge, welche vor gelben Linien oder Bordsteinen geparkt sind, werden meistens direkt abgeschleppt.

Besondere Verkehrszeichen und Hinweisschilder verstehen

Für den spanischen Straßenverkehr existieren, ähnlich wie in Deutschland, eine Menge Verkehrszeichen und Hinweisschilder. Für Ihren Spanien Urlaub mit dem Mietwagen ist es also wichtig, dass Sie die folgenden spanischen Hinweise auf Schildern verstehen und wissen, was die deutsche Übersetzung ist.

Spanisch

Todas las direcciones

Deutsch

alle Richtungen

Conducir lentamente langsam fahren
Pobres superficie de la carretera Schlechte Fahrbahndecke
Para centro de la ciudad

Oficina de información turística

zur Stadtmitte

Fremdenverkehrsbüro

Desvío Umleitung
Prohibido tránsito

Prohibido aparcar

Durchfahrt verboten

Halten/ Parken verboten

Gira a la derecha Rechts halten
Usted no tiene derecho de vía „Sie haben keine Vorfahrt“
Fin de la prohibición de adelantar

Ruta alternativa

Ende des Überholverbots

Alternative Route

Lugar de descanso

Obra

Rastplatz

Baustelle

 

Alkohol am Steuer

Die Promillegrenze in Spanien ist identisch zu Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie liegt bei 0,5 Promille. Beachten Sie jedoch, dass Ihnen bereits ab 1,2 Promille hohe Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen drohen können. Gefängnisstrafen liegen zwischen 3 und 6 Monaten, je nachdem ob bereits Vorstrafen bestehen oder nicht.

Zusatzinfo: Alle PKW mit acht oder mehr Sitzplätzen sowie für Fahranfänger (die ersten zwei Jahre) gilt die Promillegrenze von 0,3.

Telefonieren am Steuer

Telefonieren während des Fahrens und aktivem teilnehmen am Straßenverkehr ist strikt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld von 200 Euro bestraft.

Hinweis: Erlaubt ist das Telefonieren über eine Freisprechanlage.

Verhalten bei einem Unfall oder Panne

Wenn Sie in Spanien eine Panne haben oder in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie auf jeden Fall zunächst eine Warnweste tragen. Das Mitführen dieser Warnweste ist vor dem Losfahren zu überprüfen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass selbstständiges abschleppen von Pannenfahrzeugen untersagt ist. Sie müssen in Spanien stets einen Abschleppdienst rufen, der üblicherweise in der Autoversicherung mit eingeschlossen ist.
Hinweis für Mietwagenfahrer: Bei einer Panne sollten Sie umgehend die Autovermietung informieren bzw. anrufen, da diese Ihnen in jedem Fall weiterhelfen wird. Sie wird Ihnen mitteilen, was bei Panne oder Unfall zu tun ist und Ihnen gegebenenfalls ein Ersatzauto bereitstellen.

Bußgelder

Ein kurzer Auszug zur Höhe von Bußgeldern in Spanien:

  • Nicht angeschnallt: bis zu 300 Euro
  • Nicht Mitführen der Warnweste: 90 Euro
  • Telefonieren am Steuer: 200 Euro
  • Falschparken: circa 90 Euro
  • Eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h: 100,00 Euro (egal ob inner- oder ausserorts).
  • Bei 25 km/h mehr als erlaubt: 300,00 Euro und es gibt die ersten Punkte.
  • Hier noch einmal eine genauere Bußgeld-Auflistung bei zu schnellem Fahren:
    Bei erlaubten 30, 40 oder 50 km/h:
    » 1 – 20 km/h zu schnell › 100 Euro, keine Punkte.
    » 21 – 30 km/h zu schnell › 300 Euro, zwei Punkte.
    » 31 – 40 km/h zu schnell › 400 Euro, vier Punkte.
    » 41 – 50 km/h zu schnell › 500 Euro, sechs Punkte.
    » mehr als 51 km/h zu schnell › 600 Euro, sechs Punkte
    Ab erlaubten 60 km/h bis erlaubten 120 km/h:
    » 1 – 30 km/h zu schnell › 100 Euro, keine Punkte.
    » 31 – 50 km/h zu schnell › 300 Euro, zwei Punkte.
    » 51 – 60 km/h zu schnell › 400 Euro, vier Punkte.
    » 61 – 70 km/h zu schnell › 500 Euro, sechs Punkte.
    » mehr als 71 km/h zu schnell › 600 Euro, sechs Punkte.
    (Angaben ohne Gewähr.)

Hinweis: Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h (innerorts 60 km/h) schneller als erlaubt sind, dann wird das in Spanien als Straftat behandelt. Der Strafenkatalog reicht in diesem Fall von gemeinnütziger Arbeit bis hin zu Gefängnisaufenthalt, beides zuzüglich saftiger Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen.

Wissenswertes

  • Autobahnen sind Gebührenpflichtig
  • Beim Tanken müssen elektronische Geräte, wie Handy oder Radio ausgeschaltet werden.
  • Sollten Sie bei Ihrer Mietwagenfahrt einem blauen Schild mit der Aufschrift „Por su seguridad – Control de velocidad“ entgegenkommen, sollten Sie auf jeden Fall vom Gas gehen. Es bedeutet: „Für Ihre Sicherheit – Geschwindigkeitskontrolle“.

[Fotos: Pixabay]