Mallorca: 1000 Strafzettel für illegal geparkte Mietwagen

News – Spanische Polizei verteilt mehr als 1000 Knöllchen und Strafen für Mietwagenfahrer und die Autoverleiher wegen illegal geparkter Fahrzeuge.

Bereits Anfang des Jahres haben wir berichtet, warum in Spanien und speziell auf Mallorca der Mietvertrag hinter die Scheibe gehört. Nun hat die spanische Polizei Zahlen veröffentlicht. Demnach wurden mehr als 1400 Strafen für illegal abgestellte Mietwagen auf mallorcinischen Straßen ausgesprochen.

Die Lokalpolizei hatte vor gut drei Monaten damit begonnen Strafen konsequent zu verteilen, nachdem sich Anwohner aus Palmas Vorort Can Pastilla mehrfach über schlechte Parksituationen beschwert hatten. Autovermieter auf Mallorca nutzen immer wieder öffentliche Parkplätze zum unrechtmäßigen Abstellen der nicht vermieteten Fahrzeuge, sehr zum Ärgernis der Anwohner und auch anderer Urlauber. Die Bußgelder liegen dabei zwischen 60 bis 90 Euro.

In Palma oder Calvià ist beispielsweise in einer städtischen Verordnung geregelt, dass diese Art des Abstellens nicht gestattet ist, es sei denn das Fahrzeug ist zu dem Zeitpunkt vermietet. Den Nachweis ob das Fahrzeug vermietet ist muss aber zu jeder Zeit der Vermieter selber erbringen.

Für Urlauber und Mietwagenfahrer bedeutet dies aber nicht, dass der Mietvertrag mit persönlichen und sensiblen Daten des Urlaubers öffentlich sichtbar hinter der Scheibe liegen muss. 

„Die Mietwagenfirma muss dafür sorgen, dass sich ein solches Dokument im Wagen befindet und dafür haften, wenn dem nicht so ist”, erklärt Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilclubs Automovilistas Europeos Asociados (AEA). „Den Mietwagenvertrag mit den persönlichen Daten offenzulegen, ist damit nicht gemeint”, so Arnaldo weiter.

Übrigens gilt das für alle Länder und Mietwagen: Ein gültiger Mietvertrag mit Daten des Vermieters, Vertragsnummer und dem Mietzeitraum sollte stets im Fahrzeug mitgeführt werden!

Sollten Sie einen Strafzettel an Ihrem Mietfahrzeug vorfinden, können Sie den bei der Fahrzeugrückgabe einfach dem Vermieter geben. Der muss dann beweisen, dass das Fahrzeug vermietet war um die Strafe zu vermeiden.

[Quelle, Bild: Policia Local Palma]

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