Italiens Innenstädte für Autos tabu

Schwarz-Weiß-Bild mit Straße zum Colosseum in Rom, Italien

News – Laut ADAC haben viele italienische Städte & Gemeinden seit August 2015 Fahrverbotszonen eingerichtet. Diese sollen zum einen dem Schutz der historischen alten Stadtkerne dienen und zum anderen die Luftverschmutzung verringern. So darf eine solche „Zona a traffico limitato“ ( kurz: ZTL ) nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden. Wer sich nicht daran hält muss pro Einfahrt mit mindestens 80 Euro Bußgeld rechnen.

So gibt es nun je nach Stadt permanente sowie zeitlich begrenzte Fahrverbote. In Florenz zum Beispiel darf die historische Altstadt von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr nicht befahren werden, während hingegen in Mailand ein generelles Fahrverbot für die Innenstadt herrscht. Urlauber die mit dem Auto auf der Suche nach Parkplätzen oder Sehenswürdigkeiten sich unerlaubt in eine der meist videoüberwachten Zonen befinden, müssen bei jeder registrierten Einfahrt ein Bußgeld von mindestens 80 Euro zahlen. Zudem werden für das unerlaubte Parken in einer ZTL zusätzlich 35 Euro fällig. Doch damit nicht genug: Bezahlen die Betroffenen das Bußgeld nicht innerhalb von 60 Tagen, so verdoppelt sich die Strafe.

Ausnahmen für Hotelgäste

Ausnahmen gibt es jedoch für Hotelgäste, diese können sich von den ansässigen Stadthotels eine Sondergenehmigung ausstellen oder das Fahrzeug bei den Behörden anmelden lassen. Je nach Kommune ist so eine Genehmigung dann für den gesamten Zeitraum des Hotelaufenthalts gültig oder auf den An- bzw. Abreisetag beschränkt. Dabei gilt, dass für die Anmeldung das Fahrzeug bereits vor der ersten Einfahrt in eine ZTL mit dem Kennzeichen bei den örtlichen Behörden registriert werden muss. Ist dies beispielsweise nicht möglich, da Reisende das Kennzeichen eines Mietwagens meist bis zur Abholung nicht kennen, so sollten diese zunächst auf Parkplätze außerhalb der ZTL ausweichen, bis das Fahrzeug bei der jeweiligen Behörde vom Hotel registriert wurde.

Info: Viele Mietwagenfirmen erheben für die Zustellung eines Bußgeldbescheides eine extra Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.

Wichtig ist zudem das Reisende die Bestätigung des Hotels bis einige Wochen nach Urlaubsende aufheben, um gegen mögliche Bußgeldbescheide vorgehen zu können, die meist erst Wochen später nach Deutschland zugestellt werden.

Empfehlung: Da die Regelungen für innerstädtische Fahrverbotszonen in Italien von Stadt zu Stadt stark variieren, sollten sich Urlauber lieber vorab auf der jeweiligen Stadtwebseite oder bei ihrem Hotel informieren und zusätzlich auf die Beschilderung vor Ort acht geben.

[Quelle: mietwagen.check24.de/news/fahrverbot-italien-innenstaedte-58850, Foto: Pixabay]

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Über Stefanie 74 Artikel
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