Keine Grenzübertritte aus der Schweiz mit dem Mietwagen für EU-Bürger

Die schweizer Flagge

News – Eine neue Regelung der EU verbietet je nach Wohnsitz Fahrten mit dem Mietwagen über die schweizer Grenzen ins EU-Ausland. Autovermieter verlangen sofort eine Lösung!

Zum 1. Mai wurde die Verordnung zum Zollkodex geändert. Getroffen hat es diesmal also die Autovermieter und deren Kunden. Die Änderung besagt somit folgendes: Mietwagenkunden die ihren Wohnsitz in der EU haben und in der Schweiz ein Auto mieten, dass sie auch wieder in der Schweiz zurückbringen müssen, dürfen das Land mit dem Wagen nicht verlassen.

Das bedeutet also, das Fahrten von einem Land zum anderen unproblematisch sind, wenn der Wagen im Zielland statt im Abfahrtsland zurückgegeben wird.

Autovermieter drängen auf eine Lösung

Die Schweiz hatte bisher mit ihren Nachbarländern bilaterale Vereinbarungen. War die Anmietung und Abgabe in der Schweiz, konnte man sich mit einem Leihwagen bis zu acht Tage lang legal in einem anderen Land aufhalten.

Das macht den Präsidenten des Schweizer Autovermieter-Verbands, Carlos Sardinha (55), natürlich sauer. «Es muss dringend eine Lösung her!», fordert er. Die Oberzolldirektion habe den Verband zudem erst gegen Ende März informiert. Die EU hat die betreffende Verordnung jedoch schon im Juli 2015 geändert.

Die Eidgenössische Zollverwaltung sagt gegenüber dem schweizer Newsportal BLICK, die EU sei grundsätzlich autonom in ihrer Rechtssetzung. Doch als die Behörde von der neuen Verordnung erfuhr, habe sie die Branche sofort über die Verschärfung informiert.

Negativ für den Tourismus

Für den ohnehin angeschlagenen Tourismus kommt die Neuerung wohl im dümmsten Moment, den man sich nur wünschen kann. Schweizer Touristen fahren schließlich auch gerne mal über die Grenze ins nahe Ausland, wie z. B. Deutschland, Österreich oder Italien. Carlos Sardinha hofft, dass die EU bald bilaterale Abkommen mit unseren Nachbarn wieder zulässt.

Bis dahin erlaubt die Oberzolldirektion, Mietautos von ausländischen Fahrzeug-Flotten in der Schweiz zu vermieten. Da der Grenzübertritt mit einem in der EU zugelassenen Wagen nach wie vor erlaubt ist.

Ausländische Fahrzeug-Flotten auf Dauer eine zu teure Lösung

Zuvor war die Vermietung von im Ausland zugelassenen Mietautos verboten. Doch dieses Schlupfloch sei auf Dauer eine teure Lösung, klagt Sardinha. «Unsere Partner im Ausland müssen für die zur Verfügung gestellten Wagen entschädigt werden.»

Wichtige Info: Fahrzeugmieter mit einem Schweizer Wohnsitz können nach wie vor mit einem Mietwagen aus der EU in die Schweiz fahren und sich dort höchstens acht Tage lang aufhalten.

[Quelle: www.blick.ch; Foto: Pixabay]

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